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Arbeitgeber GID

Warum Sie für uns tätig werden sollten.

Langfristige Auftragsbeziehungen und Arbeitsplatzsicherheit

Die GID – Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbH ist ausschließlich für ihre Gesellschafter tätig, also für diejenigen Einrichtungen und Institutionen, denen das Unternehmen auch gehört. Unsere Geschäftsbeziehungen sind dadurch notwendiger Weise langfristig angelegt. Das Deutschlandradio betreut die GID – Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbH seit dem 1. Januar 2006. Diese Sicherheit, die wir als Unternehmen erfahren, geben wir an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter.

Übertarifliche Leistungszulage

Zusätzlich zu den tarifvertraglich vereinbarten Entgelten gewährt die GID – Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbH allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine übertarifliche, leistungsabhängige Lohnzulage.

Hohe Autonomie (zum Beispiel bei der Dienstplangestaltung)

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben weitgehenden Einfluss zum Beispiel auf die Dienstplangestaltung. An einigen Standorten liegt die Dienstplanerstellung vollständig in den Händen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Verbundenheit

Viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind seit Gründung der GID im Jahre 2006 für uns tätig. Auch die Verbundenheit der Kolleginnen und Kollegen mit unseren Objekten ist hoch: Einige von Ihnen blicken auf über fünfundzwanzig Jahre Tätigkeit in der Bundeskunsthalle und über fünfzehn Jahre Tätigkeit im Deutschlandradio zurück.  

Möglichkeit zur Identifikation

Bei der GID – Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbH arbeiten Sie nicht zunächst für uns. Sie arbeiten für unsere Auftraggeber – und Sie sind ein Teil des dortigen Teams: Des Teams Deutschlandradio oder des Teams Bundeskunsthalle oder des Teams Futurium. Und damit auch Teil einer Mission.

Aktuelle Stellenangebote

An dieser Stelle informieren wir Sie über unsere aktuell ausgeschriebenen Stellen in den Deutschlandradio Funkhäusern Köln und Berlin, der Bundeskunsthalle in Bonn und dem Futurium in Berlin. Die Stellenseite der GID –Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste wird durch die Firma softgarden betrieben. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie aus der Datenschutzerklärung unserer Stellenseite bei softgarden.

  • Wir freuen uns immer über Initiativbewerbungen. Bitte schreiben Sie uns kurz, warum und an welchem Standort Sie für uns tätig werden wollen und schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) per E-Mail als eine pdf-Datei (max. 10 MB) an:

    bewerbung@gid-sicherheit.de

    oder per Post an:
    GID – Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbH
    Raderberggürtel 40
    50968 Köln

    Bitte beachten Sie, dass wir Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden, sondern – unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen – in der Regel nach sechs Monaten vernichten. Verzichten Sie daher bitte auf Originaldokumente.

Auszubildende

Wir bilden an allen Standorten regelmäßig zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit aus.

Wir bieten Ihnen:

  • Eine dreijährige duale Ausbildung* 
  • Einen interessanten, abwechslungsreichen Ausbildungsplatz im Umfeld von Medienunternehmen und Kultureinrichtungen
  • In der Praxis tätige Ausbilder
  • Ein freundliches und kompetentes Team

*Ausbildungsbeginn ist der 1. August jeden Jahres.

Wir erwarten von Ihnen:

  • Mindestens einen guten Hauptschulabschluss
  • sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • Motivation
  • Teamfähigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Freundliches und gepflegtes Auftreten
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Grundsätzliche Bereitschaft zum Schichtdienst
  • Technisches Grundverständnis
  • EDV-Kenntnisse (MS-Office)

Bitte schreiben Sie uns kurz, warum und an welchem Standort Sie Ihre Ausbildung bei uns beginnen möchten und schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) per E-Mail als eine pdf-Datei (max. 10 MB) an:

bewerbung@gid-sicherheit.de

oder per Post an:
GID – Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbH
Raderberggürtel 40
50968 Köln

Bitte beachten Sie, dass wir Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden, sondern – unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen – in der Regel nach sechs Monaten vernichten. Verzichten Sie daher bitte auf Originaldokumente.

Studentinnen und Studenten

Sie sind Studentin oder Student und müssen oder möchten nebenher Geld verdienen?

Sie haben bereits an einer Unterrichtung für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe nach §34a GewO teilgenommen oder sind bereit, an einer solchen fünftägigen Unterrichtung teilzunehmen?

Sie beherrschen die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift, Sie haben Freude am Umgang mit Menschen und Sie verfügen über ein freundliches und gepflegtes Auftreten? Sie möchten gerne im Umfeld von Kunst und Kultur arbeiten? 

Wir bieten Ihnen flexible Arbeitszeiten und eine attraktive, leistungsbezogene Entlohnung.

Schicken Sie uns eine E-Mail mit einem kurzen Anschreiben, einem Lebenslauf und Ihren Kontaktdaten an:

bewerbung@gid-sicherheit.de

Mitarbeiter werben Mitarbeiter

Wir suchen ständig neue, gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Helfen Sie uns dabei. Für weitere Informationen:

FAQ

  • Die monatliche Regelarbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers beläuft sich in Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen auf 228 Stunden. Für Teilzeitbeschäftigte bemisst sich die monatliche Regelarbeitszeit entsprechend ihres Beschäftigungsgrades.

    In aller Regel können Sie bei der GID – Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbH Ihre Einsatzzeiten mit Ihrem Objektleiter im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse frei vereinbaren.

    Beginn und Ende der Einsatzzeiten orientieren sich an den betrieblichen Bedürfnissen unserer Auftraggeber.

  • Das Tragen von Dienstkleidung ist in § 11 Bewachungsverordnung vorgeschrieben. Die GID – Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbH stellt für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter je nach Einsatzort schwarze oder anthrazitfarbene Anzüge (Herren) oder Hosenanzüge (Damen) sowie weiße Hemden und Blusen zur Verfügung. Dazu sind ggf. Krawatten oder Halstücher mit dem Logo der Auftraggeber zu tragen. Näheres regelt eine Bekleidungsordnung.

  • Dienstpläne werden je nach Standort von den Objektleitern oder den Dienstplanteams erstellt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Wünsche für Beschäftigungszeiten und beschäftigungsfreie Zeiten angeben, denen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten Rechnung getragen wird.

  • Die GID – Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbH legt großen Wert auf die Fortbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir schulen regelmäßig zum Ersthelfer, zum Brandschutzhelfer und mit Blick auf spezifische Anforderungen unserer Auftraggeber (Willkommenskultur, Rhetorik, Deeskalation). Alle unsere Fortbildungen finden während der Arbeitszeit statt und werden entsprechend vergütet.

  • An einigen Standorten besteht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, ein Jobticket zu beziehen. 

  • Wie alle Gewerbetreibenden im Wachschutz darf die GID – Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbH mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Zuverlässig ist, wer keinen relevanten Eintrag im behördlichen Führungszeugnis hat.

  • An Standorten mit 24/7-Präsenz haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GID – Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbH für ein Zwölf-Stunden-Zweischichtsystem entschieden.

  • Die GID – Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbH wendet in Nordrhein-Westfalen den Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen und den Manteltarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen an.

    Die GID – Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbH wendet in Berlin und Brandenburg den Mantelrahmentarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland und den Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg an.

  • Die GID – Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbH gewährt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine übertarifliche, leistungsabhängige Lohnzulage. Die Gewährung und Versagung im Einzelnen unterliegen entsprechenden Betriebsvereinbarungen und Zulagenordnungen.

  • Die GID – Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbH muss nachweisen, dass alle Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen nach § 34a Absatz 1a GewO unterrichtet wurden. Die Unterrichtung wird von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt, Teilnehmer erhalten eine entsprechende Bescheinigung. Für die Unterrichtung ist es notwendig, dass die Teilnehmer über deutsche Sprachkenntnisse zumindest auf dem Niveau B1 verfügen.

    Die Unterrichtung umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

    • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
    • Bürgerliches Gesetzbuch (Voraussetzungen und Grenzen der Notwehr, Notstand und Selbsthilfe, §§ 227, 228, 229 BGB)
    • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
    • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
    • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten bei Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenzen unter besonderer Berücksichtigung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
    • Grundzüge der Sicherheitstechnik.

    Die Dauer der Unterrichtung beträgt mindestens 40 Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten.

    Gemäß § 17 Absatz 1 BewachV sind Personen, die am 31. März 1996 in einem Bewachungsunternehmen beschäftigt waren, von der Unterrichtung befreit.

    Die Kosten für die Unterrichtung betragen derzeit 405,- EUR (Stand 2018). Unter bestimmten Bedingungen übernimmt die GID – Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbH für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Kosten.

  • Die GID – Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbH gewährt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Urlaub entsprechend der tariflichen und gesetzlichen Vorgaben.

  • Die Vergütung orientiert sich an den tariflichen Vereinbarungen zuzüglich einer übertariflichen, leistungsabhängigen Zulage.

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